Wahl zum neuen Tourismusverband Villach - Faaker See - Ossiacher See
Für unsere Region bedeutet die Tourismusreform des Landes Kärnten vor allem eines: Wir rücken noch enger zusammen. Aus der bewährten Arbeit vor Ort und einer starken gemeinsamen Region entsteht der neue Tourismusverband Villach – Faaker See – Ossiacher See. Der Vorstand wird am 19. Oktober im Congress Center Villach gewählt, nimmt ab 1. Januar 2027 seine Tätigkeit auf und greift weiterhin auf die Dienste des Teams des Regionsbüros zurück, um den Tourismus in unserer Region zentral und effektiv zu organisieren. Weitere Informationen und die Einladung folgen im September.
Das Land Kärnten hat unter www.tourismusreform.at eine eigene Informationsplattform zur Kärntner Tourismusreform eingerichtet. Dort finden Betriebe alle wichtigen Informationen.
Ein großes Dankeschön gilt den bisherigen Tourismusverbänden und den Gemeinden – ersteren für ihre jahrelange erfolgreiche ehrenamtliche Tätigkeit und zweiteren n für die konstruktiven Vorbereitungsarbeiten für den neuen gemeinsamen Tourismusverband!
Für die konstituierende Vollversammlung gemäß § 14 Abs. 7 K-TG ist der Vorsitzende der konstituierenden Sitzung durch die Landesregierung aus dem Kreis der Mitglieder der nächtigungsstärksten Gemeinde des Tourismusverbandes zu bestimmen. Er ist auch gleichzeitig Wahlleiter im Rahmen der Wahlen. Er hat die Wählergruppenliste zu erstellen und für die ortsübliche Auflage zu sorgen, sowie die Vollversammlung bis zur Wahl eines Vorsitzenden zu leiten. Von der Landesregierung wurden mit der Aufgabe, die Wahl abzuhalten jeweils die Bürgermeister der nächtigungsstärksten Gemeinden eines jeden Tourismusverbandes betraut - im Falle unsererer Region ist dies die Gemeinde Villach.
Die Wählergruppenliste wird von xx.xx. bis xx.xx.2026 in den Räumlichkeiten der Abgabenverwaltung Villach (Magistrat Villach) während der Servicezeiten von xx bis xx Uhr zur allgemeinen Einsicht aufliegen.
Gemäß § 12 Abs. 3 K-TG können wegen der Nichtaufnahme eines vermeintlichen Mitgliedes sowie wegen der Aufnahme eines vermeintlichen Nichtmitglieds des Tourismusverbandes das vermeintliche Mitglied bzw. Nichtmitglied sowie der Vorsitzende der konstituierenden Sitzung während der Auflage Einspruch erheben. Das gleiche Recht steht jedem aufgenommenen Mitglied gegen seine Zuteilung in eine Wählergruppe zu. Für erhobene Einsprüche gilt folgender Instanzenzug: Entscheidung in erster Instanz durch die Landesregierung; Entscheidung in zweiter Instanz durch das Landesverwaltungsgericht. Über Einsprüche ist innerhalb von sechs Tagen durch die Landesregierung zu entscheiden – diese Entscheidung ist den Betroffenen unverzüglich schriftlich zuzustellen.

