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Region Villach Tourismus GmbH

Wahl zum neuen Tourismusverband Villach – Faaker See – Ossiacher See

Für unsere Region bedeutet die Tourismusreform des Landes Kärnten vor allem eines: Wir rücken noch enger zusammen. Aus der bewährten Arbeit vor Ort und einer starken gemeinsamen Region entsteht der neue Tourismusverband Villach – Faaker See – Ossiacher See. Der Vorstand wird am 19. Oktober im Congress Center Villach gewählt, nimmt ab 1. Januar 2027 seine Tätigkeit auf um den Tourismus in unserer Region zentral und effektiv zu organisieren. Die Einberufung und öffentliche Kundmachung der Vollversammlung folgen fristgerecht im September.

Das Land Kärnten hat unter www.tourismusreform.at eine eigene Informationsplattform zur Kärntner Tourismusreform eingerichtet. Dort finden Betriebe alle wichtigen Informationen.

Ein großes Dankeschön gilt den bisherigen Tourismusverbänden und den Gemeinden – für ihre jahrelange erfolgreiche gemeinsame Arbeit und für die konstruktiven Vorbereitungsarbeiten für den neuen gemeinsamen Tourismusverband!

Kundmachung: Auflage der Wählergruppenliste

Für die konstituierende Vollversammlung gemäß § 14 Abs. 7 K-TG ist der Vorsitzende der konstituierenden Sitzung durch die Landesregierung aus dem Kreis der Mitglieder der nächtigungsstärksten Gemeinde des Tourismusverbandes zu bestimmen. Er ist auch gleichzeitig Wahlleiter im Rahmen der Wahlen. Er hat die Wählergruppenliste zu erstellen und für die ortsübliche Kundmachung zu sorgen sowie die Vollversammlung bis zur Wahl eines Vorsitzenden zu leiten. Von der Landesregierung wurden mit der Aufgabe, die Wahl abzuhalten, jeweils die Bürgermeister der nächtigungsstärksten Gemeinden eines jeden Tourismusverbandes betraut - im Falle unserer Region ist dies die Gemeinde Villach.

Die Auflegung an einem zentralen Ort hat den Zweck, die Wählergruppenliste durch Mitwirkung der Betroffenen einer Überprüfung und allfälligen Richtigstellung zu unterziehen. Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht bei der Vollversammlung des Tourismusverbandes nur ausüben, wenn sie in der Wählergruppenliste eingetragen sind!

Die Wählergruppenliste für die Vollversammlung des Tourismusverbandes am 19. Oktober 2026 liegt vom 31. August 2026 bis einschließlich 7. September 2026 bei der Stadt Villach im Stadtservice der Abteilung Bürgerservice (Rathaus, Eingang I, EG rechts, Information) in der Zeit von Montag bis Freitag von jeweils 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag zusätzlich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr zur allgemeinen Einsicht auf.

Innerhalb der Einsichtsfrist steht jedem in die Wählergruppenliste Aufgenommenen bzw. dem vermeintlich Übergangenen das Recht zu, Einspruch zu erheben. Das gleiche Recht steht jedem aufgenommenen Mitglied gegen seine Zuordnung in eine Wählergruppe zu. Die Einsprüche müssen noch vor Ablauf der Einsichtsfrist (7. September 2026) einlangen. Hat der Einspruch die Aufnahme eines Wahlberechtigten zum Gegenstand, so sind auch die zur Begründung des Einspruches notwendigen Belege anzuschließen. Wird im Einspruch die Streichung eines nicht Wahlberechtigten begehrt, so ist der Grund hierfür anzugeben. Alle Einsprüche, auch mangelhaft belegte, sind von der Stelle, wo die Wählergruppenliste aufliegt, entgegenzunehmen und weiterzuleiten.

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Alle Informationen zur Tourismusreform, Abgabenreform und zur Wahl des neuen TVB

Das Land Kärnten stellt wertvolle Infos rund um Reform und Wahl zur Verfügung

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Fragen und Antworten

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen rund um die Tourismusreform und deren Antworten